Was ist bilaterale verträge zwischen der schweiz und der europäischen union?

Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) wurden verschiedene bilaterale Verträge geschlossen, um ihre Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen zu regeln. Die Hauptgrundlage für die Schweiz-EU-Beziehungen ist das bilaterale Abkommen I, das im Jahr 1999 zwischen beiden Parteien unterzeichnet wurde. Es umfasst sieben Abkommen:

  1. Personenfreizügigkeit: Dieses Abkommen ermöglicht es Schweizer Bürgern, in EU-Mitgliedstaaten zu leben und zu arbeiten, und umgekehrt. Es regelt auch die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und der EU.

  2. Technische Handelsbarrieren: Dieses Abkommen zielt darauf ab, technische Handelshemmnisse abzubauen und Handelserleichterungen zwischen der Schweiz und der EU zu schaffen.

  3. Landwirtschaft: Dieses Abkommen regelt den Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte zwischen beiden Parteien. Es umfasst auch den Schutz von geografischen Angaben und die Zusammenarbeit in den Bereichen Tiergesundheit und Pflanzenschutz.

  4. Luftverkehr: Dieses Abkommen ermöglicht es Schweizer und EU-Fluggesellschaften, grenzüberschreitende Dienste anzubieten und den Wettbewerb im Luftverkehrsmarkt zu fördern.

  5. Straßenverkehr: Dieses Abkommen regelt den Zugang zum Straßenverkehrsmarkt und zum Transportsektor zwischen der Schweiz und der EU. Es umfasst auch die Koordination von Verkehrssicherheitsmaßnahmen und Infrastrukturprojekten.

  6. Öffentliches Beschaffungswesen: Dieses Abkommen erleichtert den Zugang von Unternehmen aus der Schweiz und der EU zu öffentlichen Aufträgen in den jeweiligen Märkten.

  7. Forschung: Dieses Abkommen zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in der Forschung und Innovation zu fördern und den Austausch von Wissen und Fachkenntnissen zu erleichtern.

Diese bilateralen Verträge sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stärken und den Handel, die Mobilität und die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen erleichtern. Sie sind jedoch kein Ersatz für eine EU-Mitgliedschaft und haben keinen Einfluss auf die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt.